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   VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11.TR   

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https://dejure.org/2012,46235
VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11.TR (https://dejure.org/2012,46235)
VG Trier, Entscheidung vom 17.04.2012 - 1 K 1600/11.TR (https://dejure.org/2012,46235)
VG Trier, Entscheidung vom 17. April 2012 - 1 K 1600/11.TR (https://dejure.org/2012,46235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 7 Abs 2 EGRL 88/2003, § 7 Abs 4 BUrlG
    Europarechtliches Effektivitätsgebot und Verjährungsbeginn; Verjährungshemmung bei unvorhersehbarer Rechtsprechungsänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten auf finanziellen Ausgleich für nicht in Anspruch genommenen Urlaub

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11
    Der Europäische Gerichtshof entschied in Auslegung dieser Norm mit Urteil vom 20. Januar 2009 (Rs. C-350/06 und C-520/06, Schultz-Hoff -, Slg. 2009, I-179), dass sie einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen für nicht genommenen Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben bzw. im Krankheitsurlaub war und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte.

    Hat der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit gehabt, den ihm von der Richtlinie verliehenen Anspruch auszuüben, so darf die Nichtbeachtung solcher Modalitäten auch den Verlust des Anspruchs am Ende eines Bezugs- oder Übertragungszeitraums zur Folge haben (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - Rs. C-350/06 und 520/06, Schultz-Hoff -, Slg. 2009, I-179).

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11
    Sollte ein Anspruch unmittelbar aus Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG wegen Fehlens der Voraussetzungen der sog. Direktwirkung von Richtlinien (siehe hierzu EuGH, Urteile vom 4. Dezember 1974 - Rs. 41/74, Van Duyn -, Slg. 1974, 1337; und vom 5. April 1979 - Rs. 148/78, Ratti -, Slg. 1979, 1629) ausscheiden, käme weiter ein Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlender oder fehlerhafter Richtlinienumsetzung nach den vom Europäischen Gerichtshof im Fall Francovich (Urteil vom 19. November 1991 - Rs. C-6/90 und C-9/90 -, Slg. 1991, 5357) entwickelten Grundsätzen der Staatshaftung in Betracht.

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung (EuGH, Urteile vom 19. November 1991 - C-6/90 und C-9/90, Francovich - Slg.1991, 5357), dass die Vollziehung des Unionsrechts den Mitgliedstaaten obliegt und nach den formellen und materiellen Bestimmungen des nationalen Rechts zu erfolgen hat, soweit das Unionsrecht hierfür keine gemeinsamen Vorschriften enthält und die Verwirklichung des Unionsrechts hierdurch nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (Effizienzgebot) sowie sich im Vergleich zum Vollzug nationalen Rechts nicht ungünstiger gestaltet (Äquivalenzgebot).

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

    Auszug aus VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11
    Im Hinblick auf den mit der Verjährung verfolgten Zweck, Rechtssicherheit zu schaffen, ist eine dreijährige Verjährungsfrist auch angemessen (EuGH, Urteil vom 24. März 2009 - Rs. C-445/06, Danske Slagterier - Slg. 2009, I-2119; vgl. für § 7 Abs. 4 BUrlG LAG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2011 - 9 Sa 258/10 -, ZTR 2011, 506).

    Beginnt die Verjährung jedoch, wie hier, mit der Kenntniserlangung des Verletzten vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen, wird die Rechtsausübung des Betroffenen nicht über Gebühr eingeschränkt (EuGH, Urteil vom 24. März 2009 - Rs. C-445/06, Danske Slagterier - Slg. 2009, I-2119).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2010 - 2 A 11321/09

    Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010

    Auszug aus VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11
    Dies sei bereits durch das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 30. März 2010 - 2 A 11321/09) und den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 23. November 2010 - 14 ZB 10.771) entschieden worden.

    Ungeachtet dessen, dass sämtliche Anspruchsgrundlagen aus verschiedenen Gründen, insbesondere wegen des für Ansprüche der Beamten auf Bezüge und Versorgung geltenden Gesetzesvorbehalts (§§ 92 Landesbeamtengesetz - LBG -, 2 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz und §§ 94 LBG, 3 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz) und der strukturellen Unterschiede zwischen Arbeitnehmer- und Beamtenverhältnis ausscheiden dürften (OVG RP, Urteil vom 30. März 2010 2 A 11321/09 -, DÖD 2010, 227; BayVGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 14 ZB 10.771 -, juris), ist jedenfalls Verjährung eingetreten.

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 ZB 10.771

    Es bleibt offen, welche Anforderungen an die Organisation des Betriebs einer

    Auszug aus VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11
    Dies sei bereits durch das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 30. März 2010 - 2 A 11321/09) und den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 23. November 2010 - 14 ZB 10.771) entschieden worden.

    Ungeachtet dessen, dass sämtliche Anspruchsgrundlagen aus verschiedenen Gründen, insbesondere wegen des für Ansprüche der Beamten auf Bezüge und Versorgung geltenden Gesetzesvorbehalts (§§ 92 Landesbeamtengesetz - LBG -, 2 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz und §§ 94 LBG, 3 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz) und der strukturellen Unterschiede zwischen Arbeitnehmer- und Beamtenverhältnis ausscheiden dürften (OVG RP, Urteil vom 30. März 2010 2 A 11321/09 -, DÖD 2010, 227; BayVGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 14 ZB 10.771 -, juris), ist jedenfalls Verjährung eingetreten.

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11
    Aufgrund dessen ist der Beamte verpflichtet, Besoldungsansprüche, soweit die Leistungen nicht durch das Besoldungsrecht gewährt werden, grundsätzlich zeitnah, das heißt noch während des laufenden Haushaltsjahres, geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u. a. -, BVerfGE 99, 300, und vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 -, BVerfGE 81, 363).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11
    Aufgrund dessen ist der Beamte verpflichtet, Besoldungsansprüche, soweit die Leistungen nicht durch das Besoldungsrecht gewährt werden, grundsätzlich zeitnah, das heißt noch während des laufenden Haushaltsjahres, geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u. a. -, BVerfGE 99, 300, und vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 -, BVerfGE 81, 363).
  • BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04

    Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.

    Auszug aus VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 8 C 15/04 -, NVwZ 2005, 1334).
  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

    Auszug aus VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11
    Die Unvorhersehbarkeit einer Rechtsprechungsänderung hemmt die Verjährung nicht (LAG Düsseldorf, Urteil vom 18. August 2010 - 12 Sa 650/10 - m. w. N., ZMV 2011, 56).
  • BVerwG, 31.07.1997 - 2 B 138.96

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11
    Bezüglich der vom Kläger aufgeworfenen Problematik der finanziellen Abgeltung beamtenrechtlicher Urlaubsansprüche bestand lange Zeit in Rechtsprechung und Schrifttum Einigkeit darüber, dass im öffentlichen Dienstrecht an die Stelle nicht genommenen oder nicht gewährten Urlaubs keine Geldabfindung tritt, dieser vielmehr mangels Zweckerreichung ersatzlos verfällt, wenn er im Urlaubszeitraum - aus welchen Gründen auch immer - nicht genommen worden ist (vgl. nur OVG RP, Urteil vom 26. Mai 1982 - 2 A 126/81 -, NVwZ 1984, 52; BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1997 - 2 B 138/96 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 10 A 10925/07

    Zeitnahe Geltendmachung des Anspruchs auf zusätzliche familienbezogene

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.1982 - 2 A 126/81
  • VG Ansbach, 15.02.2006 - AN 11 K 05.03817
  • VG München, 21.10.2004 - M 12 K 03.4028
  • VGH Bayern, 04.10.2005 - 15 ZB 04.3386
  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem

  • VG Frankfurt/Main, 25.06.2010 - 9 K 836/10

    Anspruch eines Beamten auf Abgeltung von Erholungsurlaub

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 271/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifvertragliche Ausschlussfrist - Fälligkeit -

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